Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
der HAPPYnet&Technix IT-Services
GmbH für Telekommunikationsprodukte
(nach TKG 2003)
Gültig ab dem 1.11.2008, 00:00 Uhr
1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle
Lieferungen und Dienstleistungen, die HAPPYnet&Technix IT-Services GmbH
(nachfolgend „HAPPYnet&Technix“) gegenüber dem Kunden erbringt. Die
wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich
ausschließlich nach dem Inhalt des von „HAPPYnet&Technix“ angenommenen
Auftrages und dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allenfalls
bestehenden sonstigen Geschäftsbedingungen der „HAPPYnet&Technix“.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn
sich „HAPPYnet&Technix“ diesen
ausdrücklich und – außer gegenüber Konsumenten – schriftlich unterworfen hat.
Die Geschäftsbedingungen von „HAPPYnet&Technix“ gelten
auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei
künftigem Vertragsabschluss nicht nochmals darauf Bezug genommen werden sollte.
Die Geschäftsbedingungen von „HAPPYnet&Technix“ gelten
ebenfalls für nach Vertragsabschluss zugesandten Zusatz- und Änderungsaufträge.
Sofern in diesen AGB nichts anderes
vereinbart ist, gelten die allgemeinen Lieferbedingungen, herausgegeben vom
Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs, in der jeweils
geltenden Fassung.
Die AGB bilden mit den maßgeblichen
Leistungsbeschreibungen und den Entgeltbestimmungen einen integrierenden
Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses, das mit „HAPPYnet&Technix“
geschlossen wird.
Diese AGB samt den für die
gegenständlichen Leistungen maßgeblichen und nicht individuell vereinbarten
Leistungsbeschreibungen und Entgeltsbestimmungen liegen in ihrer jeweils
gültigen Fassung bei „HAPPYnet&Technix“ zur Einsichtnahme bereit bzw. sind
auf der Homepage von „HAPPYnet&Technix“ (unter www.“Technix“.at)
abrufbar.
1.2. Zustandekommen des Vertrages,
Beginn des Fristenlaufs
Ein Vertragsverhältnis zwischen „HAPPYnet&Technix“ und
dem Kunden kommt zu Stande, wenn “HAPPYnet&Technix“ nach Zugang von
Bestellung oder Auftrag eine (gegenüber Unternehmern schriftliche)
Auftragsbestätigung abgegeben hat, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung
(z.B. Eröffnung des Internet-Zuganges oder Bekanntgabe von User-Login und
Passwort oder Einrichtung eines Web-Space oder Vornahme nötiger Bestellungen
bei Dritten etc) begonnen hat.
Alle Angebote von „HAPPYnet&Technix“ sind außer
gegenüber Konsumenten immer freibleibend.
Für die Berechnung von Fristen betreffend
Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts uä gilt in
allen Fällen, wo keine ausdrückliche Auftragsbestätigung erfolgt ist, als
Vertragsbeginn der Monatserste des Monats nach Beginn der Leistungserbringung.
Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht nach § 3 oder 5e KSchG
(Konsumentenschutzgesetz).
Hat ein Verbraucher seine bei Abschluss eines
Verbrauchergeschäftes gerichtete Vertragserklärung nicht in den von „HAPPYnet&Technix“
für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räumen oder auf einer Messe
abgegeben und die geschäftliche Verbindung mit „HAPPYnet&Technix“ nicht
selbst angebahnt und sind dem Zustandekommen des Vertrages Besprechungen
zwischen Kunden und „HAPPYnet&Technix“ vorausgegangen, so ist er gemäß § 3
KSchG berechtigt, vom Vertragsanbot bis zum Zustandekommen des Vertrages
zurückzutreten. Nach Zustandekommen des Vertrages kann der Kunde innerhalb
einer Frist von einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Diese Frist beginnt
frühestens ab Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Der Rücktritt bedarf zu
seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.
1.3. Änderungen der AGB
Änderungen der AGB können von „HAPPYnet&Technix“
vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam.
Die aktuelle Fassung ist auf der Website von „HAPPYnet&Technix“ (www.technix.at/agb/)
abrufbar (bzw wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt). Änderungen der AGB sind
Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar
ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
Sofern die Änderung Kunden nicht ausschließlich begünstigt,
wird eine Kundmachung der Änderungen mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit
der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall wird „HAPPYnet&Technix“ den
Kunden mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung ihren wesentlichen
Inhalt zusammengefasst und in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer
periodisch erstellten Rechnung oder per E-Mail, mitteilen.
“HAPPYnet&Technix“ wird Kunden bei dieser Mitteilung gleichzeitig darauf
hinzuweisen, dass sie berechtigt sind, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der
Änderung kostenlos zu kündigen. „HAPPYnet&Technix“ behält sich das Recht vor, im Fall der
Kündigung des Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung zu erklären,
am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. Diesfalls ist
die Kündigung des Kunden gegenstandslos. “HAPPYnet&Technix“ wird den Kunden
auch auf diese Möglichkeit der „HAPPYnet&Technix“ zur Weiterführung des
Vertragsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen und die Wirkung, dass die
Kündigung des Kunden diesfalls gegenstandslos wird, hinweisen.
Dieses außerordentliche
Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, falls die Änderung zum Vorteil des Kunden
erfolgt oder Entgelte gemäß einem vereinbarten Index angepasst werden.
Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung sind die Kunden
von „HAPPYnet&Technix“ nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus
diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.
„HAPPYnet&Technix“ ist ermächtigt, ihre Pflichten ganz
oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten
Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und wird den
Kunden hiervon verständigen. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte; das Recht
zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.
Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte,
sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der
ausdrücklichen, und - außer gegenüber Verbrauchern - schriftlichen Zustimmung
durch „HAPPYnet&Technix“. Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, sind Wiederverkäufer
jedenfalls zur Überbindung dieser Geschäftsbedingungen an ihre Vertragspartner
verpflichtet und stellen „HAPPYnet&Technix“ diesbezüglich schad- und
klaglos.
1.5. Keine Vollmacht der Mitarbeiter
von „HAPPYnet&Technix“
Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter sowie technische
Betreuer von „HAPPYnet&Technix“ haben keine Vollmacht, für „HAPPYnet&Technix“ Erklärungen abzugeben,
Zusagen zu treffen oder Zahlungen entgegen zu nehmen.
Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass Erfüllungsgehilfen von „HAPPYnet&Technix“ nicht
bevollmächtigt sind, mündliche Individualvereinbarungen zu treffen oder
abzuändern.
Der Ausschluss mündlicher Nebenabreden gilt nicht gegenüber
Konsumenten.
1.6. Vertragsverhältnis ; Ablehnung von Vertragsverhältnissen
„HAPPYnet&Technix“ ist
berechtigt, alle nötigen Angaben über die Identität sowie die Rechts- und
Geschäftsfähigkeit des Kunden durch Vorlage von amtlichen Dokumenten wie
Lichtbildausweise und Meldezettel sowie den Nachweis für das Vorliegen einer
Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis vom Kunden zu fordern. Weiters hat der
Kunde auf Verlangen von „HAPPYnet&Technix“ eine Zustellanschrift und eine
Zahlstelle im Inland bekannt zu geben sowie eine inländische Bankverbindung
nachzuweisen.
„HAPPYnet&Technix“ ist berechtigt
alle Angaben des Kunden sowie dessen Kreditwürdigkeit zu überprüfen.
„HAPPYnet&Technix“ ist
insbesondere dann nicht verpflichtet ein Vertragsverhältnis mit einem Kunden zu
begründen:
1. der gegenüber „HAPPYnet&Technix“
mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist,
2. bei dem im Jahr davor ein
Vertragsverhältnis wegen Verletzung sonstiger wesentlicher vertraglicher
Pflichten, insbesondere solcher, die der Sicherung der Funktionsfähigkeit eines
öffentlichen Telekommunikationsnetzes oder dem Schutz Dritter dienen, von
„HAPPYnet&Technix“ beendet wurde,
3. der minderjährig ist oder dessen
Geschäftsfähigkeit aus anderen Gründen beschränkt ist und keine
Haftungserklärung des gesetzlichen Vertreters (Sachwalters etc.) vorliegt,
4. der Kunde einen außergerichtlichen Ausgleich
beantragt oder über das Vermögen des Kunden ein Ausgleichs-, Konkurs- oder
Vorverfahren oder eine Gesamtexekution eröffnet oder bewilligt wird oder die
Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens
abgewiesen wird, oder dieser keine inländische Bankverbindung nachweisen kann
oder dessen Kreditwürdigkeit aus anderen Gründen nicht gegeben ist.
5. der trotz Verlangen von
„HAPPYnet&Technix“ keine inländische Zustellanschrift oder Zahlstelle
bekannt gibt,
6. bei dem der begründete Verdacht
besteht, Telekommunikationsdienst oder damit im Zusammenhang stehende
Leistungen insbesondere in betrugsmäßiger Absicht zu missbrauchen oder den
Missbrauch durch Dritte zu dulden oder diese bereits missbraucht hat oder den
Missbrauch durch Dritte geduldet hat,
7. bei dem der begründete Verdacht
besteht, dass die Leistungen von „HAPPYnet&Technix“ überwiegend durch einen
Dritten in Anspruch genommen werden sollen, bei dem die oben angeführten
Ablehnungsgründe vorliegen, oder dieser unrichtige oder unvollständige Angaben
gemacht hat, welche eine Beurteilung gemäß den oben angeführten
Ablehnungsgründen nicht möglich machen.
„HAPPYnet&Technix“ ist
berechtigt, den Vertragsabschluss entweder von einer Sicherheitsleistung oder
von einer Vorauszahlung gemäß Punkt 7.4. dieser AGB abhängig zu machen.
Mangels ausdrücklicher anders
lautender Vereinbarung ist für die Einholung einer - allenfalls -
erforderlichen fernmeldebehördlichen Bewilligung oder einer anderen
behördlichen Genehmigung der Kunde verantwortlich. Das gleiche gilt auch für
die Einholung für - allenfalls - erforderliche privatrechtliche Genehmigungen
oder Zustimmung Dritter. Diesbezüglich haftet der Kunde „HAPPYnet&Technix“
gegenüber für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben.
Der Kunde verpflichtet sich für eine
allenfalls erforderliche Vergebührung des Vertrages etwa durch das
Gebührengesetz 1957 idgF Sorge zu tragen und hat er insbesondere die hiefür
vorgeschriebenen Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben zu entrichten.
2.1. Leistungen der
„HAPPYnet&Technix“
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und den
(allfälligen) sich darauf beziehenden (bei Unternehmern schriftlichen)
Vereinbarungen der Vertragsparteien, insbesondere über zusätzliche Leistungen.
Sollte sich nach Vertragsabschluss der Leistungsumfang einer Produktgruppe
erweitern (zB Webhost), wird der Kunde hiervon nicht extra verständigt.
Bei Internetdienstleistungen ist insbesondere zu beachten,
dass der Zugang, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich – außer bei
Konsumenten – anderes vereinbart wurde, nur eine Einzelplatznutzung durch den
Kunden gestattet.
Bei Betriebsversuchen wird
„HAPPYnet&Technix“ die vertragliche Leistung im Rahmen der versuchsbedingt
eingeschränkten technischen und betrieblichen Möglichkeiten erbringen. Beiden
Vertragsparteien ist bewusst, dass sie an einem Versuch teilnehmen, der sowohl
der Aufdeckung von Problemen im täglichen Betrieb als auch deren Lösung zum
Ziel hat. Eine Gewähr für die Zuverlässigkeit der Leistungserbringung bei
Betriebsversuchen wird nur im Rahmen der versuchsbedingten vereinbarten
Leistung übernommen.
2.2.
Frist bei der Bereitstellung der Leistungen
Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen
erfolgt, sofern im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung
nicht anderes vereinbart wurde, spätestens innerhalb von vier Wochen nach
Vertragsannahme durch
“HAPPYnet&Technix“, bzw vier Wochen nach dem Zeitpunkt, wo der Kunde
alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen (Pkt. 2.4.)
geschaffen hat (kurz "Bereitstellungstermin"). Wird der
Bereitstellungstermin aus Gründen, die von „HAPPYnet&Technix“ zu vertreten
sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich “HAPPYnet&Technix“, dem Kunden
eine Gutschrift in der Höhe von EUR 13,-- exkl. USt pro Woche der
Überschreitung des Bereitstellungstermines zu gewähren, wenn der
Bereitstellungstermin um mehr als vier Wochen überschritten wird. Dies gilt
nicht, wenn die Nichteinhaltung des Bereitstellungstermines auf Verzögerungen
bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen von
„HAPPYnet&Technix“ sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls ist darüber
hinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur bei
leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden.
Wird eine Leistung von
„HAPPYnet&Technix“ länger als einen vollen Kalendertag, nachdem die
Nichterbringung von „HAPPYnet&Technix“ bekannt gegeben wurde nicht
erbracht, werden für die Dauer der Nichterbringung die monatlichen Entgelte
anteilig erstattet.
Kann die Leistung aus vom Kunden zu
vertretenden Gründen nicht betriebsfähig bereitgestellt werden, so ist
„HAPPYnet&Technix“ zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Stornierung der
Bestellung einer zusätzlichen Leistung berechtigt, wenn der Kunde eine ihm von
„HAPPYnet&Technix“ gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. In diesem
Fall hat der Kunde „HAPPYnet&Technix“ die Aufwendungen für bereits durchgeführte
Arbeiten zu ersetzen, jedoch nicht über das für die Herstellung der Leistung
vereinbarte Entgelt hinaus. Weiters hat der Kunde bei Verschulden für die Zeit
zwischen dem Anbot der betriebsfähigen Bereitstellung der Leistung und dem
Rücktritt vom Vertrag oder der Stornierung der Bestellung einer zusätzlichen
Leistung das monatliche Entgelt - mindestens jedoch ein volles monatliches
Entgelt - zu bezahlen.
Unbeschadet der
Schadenersatzansprüche von „HAPPYnet&Technix“ einschließlich
vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte
Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies
gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Kunden noch nicht übernommen
wurde sowie für von „HAPPYnet&Technix“ erbrachte Vorbereitungshandlungen.
„HAPPYnet&Technix“ steht anstelle dessen auch das Recht zu, die
Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. Sonstige Folgen des
Rücktritts sind ausgeschlossen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die
„HAPPYnet&Technix“ die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen
- hiezu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen -
auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von „HAPPYnet&Technix“
oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern auftreten hat
„HAPPYnet&Technix“ auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen
nicht zu vertreten. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
und aufgrund von Ereignissen, die „HAPPYnet&Technix“ die Leistung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen
„HAPPYnet&Technix“, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Bei
Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von
„HAPPYnet&Technix“ liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von
Entgelten.
2.3. Störungsbehebung
Störungen der Telekommunikationsdienstleistungen, welche von
„HAPPYnet&Technix“ zu verantworten sind, werden spätestens innerhalb von
zwei Wochen behoben. Bei Überschreitung dieser Frist gilt Pkt. 2.2. sinngemäß.
Der Kunde hat „HAPPYnet&Technix“ bei der Lokalisierung
des Störungs- und Fehlerortes im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen
und der „HAPPYnet&Technix“ oder von ihr beauftragten Dritten jederzeit zur
Ermöglichung der Störungsbehebung den nötigen Zutritt zu gewähren. Wird „HAPPYnet&Technix“ bzw. von ihr beauftragte Dritte zu einer
Störungsbehebung gerufen und wird festgestellt, dass keine Störung bei der
Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienste vorliegt bzw. die Störung
vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde der „HAPPYnet&Technix“ jeden ihr
dadurch entstandenen Aufwand zu ersetzen.
Soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger
Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen des Netzes oder aufgrund einer
behördlichen Anordnung erforderlich ist, ist „HAPPYnet&Technix“ berechtigt,
Leistungen vorübergehend nicht zu erbringen, insbesondere Verbindungen in ihren
Telekommunikationsnetzen zu unterbrechen oder in ihrer Dauer zu begrenzen,
soweit es sachlich gerechtfertigt und geringfügig ist. „HAPPYnet&Technix“
hat jede Unterbrechung, Betriebsunfähigkeit oder sonstige technische Störung
ohne schuldhafte Verzögerung zu beheben.
2.4. Mitwirkungspflichten des
Kunden
Der Kunde stellt, falls erforderlich, auf seine Kosten
sämtliche für die reibungslose Installation notwendige Hard- und Software in
seiner Teilnehmerendeinrichtung sowie sonstige nötige Geräte zur Verfügung,
sofern diese nicht aufgrund besonderer Vereinbarung von „HAPPYnet&Technix“
beizustellen sind. Der Kunde stellt ferner alle weiteren notwendigen
technischen Voraussetzungen (z.B. Stromversorgung, geeignete Räume etc.) auf
seine Kosten zur Verfügung und wird allenfalls erforderliche Zustimmungen
Dritter einholen und alle erforderlichen Aufklärungen leisten (einschließlich
Verlauf von Elektro- und Wasserleitungen), um eine reibungslose Installation zu
ermöglichen.
„HAPPYnet&Technix“ übernimmt keine Gewähr für die
Funktionsfähigkeit der kundenseitig installierten
Telekommunikationseinrichtungen, wie insbesondere Nebenstellenanlagen, Fax-
oder Telefonapparate sowie PCs und Modems, Funkeinrichtungen etc.
2.5. Dienstequalität
„HAPPYnet&Technix“ trägt dafür Sorge, dass die
vereinbarte Dienstequalität gewährleistet wird. Die Entschädigung bzw.
Erstattung bei Nichteinhaltung der Dienstequalität richtet sich nach den
Haftungsbestimmungen des Pkt. 6.
2.6. Überlassung oder Verkauf von
Waren oder Geräten durch „HAPPYnet&Technix“
Dem Kunden verkaufte Waren oder Geräte stehen bis zur
vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt. Die Überlassung von Waren
oder Geräten an den Kunden kann seitens von „HAPPYnet&Technix“ an die
Bezahlung einer Kaution Barzahlung oder Vorauszahlung gebunden werden.
Sofern dem Kunden von „HAPPYnet&Technix“ Geräte zur
Nutzung überlassen werden, verbleiben diese im Eigentum der
„HAPPYnet&Technix“, selbst dann, wenn sie installiert worden sind, und sind
bei Vertragsbeendigung auf Kosten des Kunden umgehend an „HAPPYnet&Technix“
zu retournieren, andernfalls wird der volle Kaufpreis in Rechnung gestellt,
sofern nicht anderes vereinbart wurde. Der Kunde und die seinem
Verantwortungsbereich unterliegenden Personen haben diese Endgeräte oder Zubehör
unter größtmöglicher Schonung zu verwenden, bei einer Beschädigung wird der
Kunde nicht von seiner Entgeltverpflichtung befreit. Service und Wartung von
gemieteten Endgeräten sowie Zubehör werden während der gesamten Vertragsdauer
ausschließlich von „HAPPYnet&Technix“ oder von deren Beauftragten
vorgenommen.
3.1. Gültige Entgelte
Die Entgelte für die Benutzung des Internetdienstes richten
sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder sonstigen Entgeltverlautbarung;
aus dieser ergibt sich auch die jeweilige Indexanpassungsklausel. Abweichende
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Verbrauchern gegenüber gilt das
Schriftformgebot nicht.
Preise für Installation, Wartung, Übermittlung von
Gebührenimpulsen, Sonderdienste und optionale Gesprächsauswertungen sind
gleichfalls den jeweils gültigen Preislisten zu entnehmen. Der Kunde nimmt zur
Kenntnis, dass die festgesetzten Entgelte für Internetzugang nur den
"reinen" Internetzugang (Internet-Konnektivität) umfassen, nicht aber
z.B. Übertragungsgebühren (z.B. Telefonkosten) oder Gebühren, die von Dritten
für die Nutzung von Diensten im Internet verlangt werden, - sofern nicht
anderes (für Unternehmer: schriftlich) vereinbart oder in der Preisliste
angegeben ist. Bei Lieferungen durch „HAPPYnet&Technix“ gelten die
vereinbarten Preise ab dem Lager der „HAPPYnet&Technix“; allfällige
Verpackungs- und Versendungskosten sind, sofern nicht anders vereinbart, vom
Kunden zu tragen.
Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer,
gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben
In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten
der Nutzung von Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten Point of
Presence, die am Standort des Kunden anfallenden Kosten sowie die Kosten von
Ausrüstungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch den Kunden am Point of
Presence von „HAPPYnet&Technix“ beigestellt werden. Jedenfalls nicht
enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von
Diensten verrechnet werden, die über den Anschluss am Point of Presence
erreicht werden.
Entgeltforderungen von anderen Betreibern, welche aufgrund
des Vertrages oder einer Vereinbarung über die zusätzliche Leistung dem Kunden
auf Rechnung von „HAPPYnet&Technix“ vorgeschrieben werden - z.B.
Entgeltforderungen der Telekom Austria AG - stehen Entgeltforderungen von
„HAPPYnet&Technix“ gleich.
3.2. Entgeltbestandteile
Es wird zwischen monatlichen fixen (z.B. Grundgebühr für
Internetzugang, Grundgebühr für den Fernsprechanschluss bzw. Mietleitung,
Entgelte für die Nutzung einer Internet-Standleitung, für die
Domain-Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör),
variablen (abhängig vom Datentransfervolumen oder Verbindungsdauer) und
einmaligen Entgelten (z.B. Herstellung des Fernsprechanschlusses, Einrichtungs-
und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und
Einrichtungsgebühr für die Domain-Registrierung) unterschieden. Das Verhältnis
zwischen diesen Entgelten ist je nach Produkt verschieden, wobei die jeweiligen
Entgeltbestimmungen maßgeblich sind.
3.3. Änderung der Entgelte
„HAPPYnet&Technix“ behält sich bei Änderungen der für
ihre Kalkulation relevanten Kosten (z.B. Personalkosten,
Zusammenschaltungsgebühren, Stromkosten, Telekommunikations-leitungskosten)
eine Änderung (Anhebung oder Senkung) des Entgeltes vor.
Bei Verbrauchern darf ein erhöhtes
Entgelt nur verlangt werden, soweit der Eintritt der für die Entgeltänderungen
maßgeblichen Umstände nicht vom Willen der „HAPPYnet&Technix“ abhängig ist,
und darf bei Verbrauchern weiters nicht für Leistungen verlangt werden, die
innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Dies gilt
auch bei Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen
Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen.
Das bei
der Änderung von Preisen gemäß § 25 Abs. 3 TKG 2003 bestehende Kündigungsrecht
des Kunden ist ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die
Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten Index
angepasst werden. Wurden mit dem Kunden Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an
allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes
vereinbart wurde.
Änderungen der Entgelte werden dem
Kunden schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt.
Soweit für die Berechnung der
Entgelte nach Aufwand keine auf Durchschnittskostensätze beruhende Pauschale
festgesetzt ist, gilt für die Berechnung der erwachsenden Kosten Folgendes: Die
erwachsenden Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Arbeitskosten,
den Verwaltungszuschlag und die Transportkosten. Zu den erwachsenden Kosten
gehören auch Kosten für Arbeiten, die im Auftrag von „HAPPYnet&Technix“ von
Dritten geleistet werden (Unternehmerleistungen). Die Kosten für das Material,
das verwendet wird, werden aufgrund des handelsüblichen Preises berechnet. Die
Arbeitskosten werden nach Einheitssätzen für die Arbeitsstunden berechnet. Die
Einheitssätze werden aufgrund der bezahlten Gehälter, Löhne und Nebengebühren zuzüglich
der Lohnnebenkosten ermittelt. Die Zuschläge für die Überzeit-, Sonn- und
Feiertagarbeitstunden sowie für die Nachtarbeitsstunden werden gesondert
berechnet. Die Zeiten für die Wege gelten als Arbeitszeit. Bruchteile einer
Arbeitstunde werden auf volle Viertelstunden nach oben gerundet. Der
Verwaltungszuschlag wird unter Zugrundelegung der Arbeitskosten entsprechend
dem Anteil des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes ermittelt. Für die
Beförderung von Material und der technischen Einrichtung werden die notwendigen
Transportkosten nach Stunden oder
Kilometersätzen berechnet.
„HAPPYnet&Technix“
ist ebenfalls berechtigt die anfallende gesetzlich zu entrichtende
kilometerabhängige Mautgebühr für LKW-Transporte auf Autobahnen und
Schnellstraßen anteilsmäßig zu verrechnen.
3.4. Nachverrechnung bei
Fair-Use-Überschreitung
Der Kunde akzeptiert bei Fair-Use-Produkten der „HAPPYnet&Technix“
das in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebene Fair-Use
Limit; dieses beträgt, sofern die Leistungsbeschreibung keine abweichende
Regelung enthält, 3 Gigabyte/Monat. Bei einer Überschreitung des fair-use
Limits von mehr als 20 % in einem Monat behält sich „HAPPYnet&Technix“
eine Verrechnung nach dem jeweils Volumspreis pro Volumseinheit über dem fair-use-Limit
vor.
4.1. Abrechnung
Die Entgelte werden jeweils zum Ersten eines Monats für den
laufenden Kalendermonat im Vorhinein abgerechnet, sofern nichts anderes (bei Unternehmen: schriftlich)
vereinbart ist.
4.2. Zahlungsart
Die Zahlung erfolgt im Bankeinzugsverfahren nach
Rechnungslegung. Sofern „HAPPYnet&Technix“ der Zahlung mit Zahlschein
zustimmt, kann die Zustimmung zu dieser Zahlungsart jederzeit von
„HAPPYnet&Technix“ widerrufen werden. Der Kunde hat diesfalls unverzüglich
die Umstellung auf Bankeinzug vorzunehmen und der „HAPPYnet&Technix“
nachzuweisen.
Wird mit dem Kunden kein Einzug von
Forderungen nach dem Einzugsermächtigungsverfahren vereinbart, so ist
„HAPPYnet&Technix“ berechtigt, für jede Rechnung ein Zahlscheinentgelt zu
verlangen.Der Kunde hat alle für diese Form der Zahlungsabwicklung
erforderlichen Erklärungen abzugeben und auf Verlangen jederzeit zu
wiederholen, sowie sämtliche erforderlichen Informationen unverzüglich bekannt
zu geben.
4.3. Fälligkeit
Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei
Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus
Auftrag bzw. Bestellung. Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach
Vertragsabschluss bzw. Lieferung, laufende verbrauchsunabhängige Kosten
monatlich im vorhinein, laufende verbrauchsabhängige Kosten monatlich im
nachhinein, verrechnet werden.
Andere Entgelte sind grundsätzlich
nach Erbringung der Leistung zu bezahlen. Entgelte für die Bereitstellung einer
Leistung sind auf Verlangen von „HAPPYnet&Technix“ im Voraus zu bezahlen.
Bei Kauf wird der vereinbarte Preis nach erfolgter
Installation bzw. nach Versand der Geräte in Rechnung gestellt und ist nach
Erhalt der Lieferung und der Rechnung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Eine Zahlung gilt an dem Tag als
geleistet, an dem „HAPPYnet&Technix“ über sie verfügen kann. Sofern nicht
anders vereinbart, sind Grundentgelte und sonstige monatliche Entgelte mit dem
Tag, an dem die Leitung betriebsfähig bereitgestellt wurde, für den Rest des
Monats oder der Rechnungsperiode anteilig zu bezahlen. Danach sind sie im
Voraus zu bezahlen, wobei aus verrechnungstechnischen Gründen bis zu drei
monatlichen Entgelte zusammen vorgeschrieben werden können. Im Falle der
vorgesehenen Jahreszahlung (vgl. Punkt 7.1. AGB) sind Grundentgelte und
sonstige monatliche Entgelte jeweils für ein Vertragsjahr im Voraus zu
bezahlen.
Der Rechnungsbetrag muss spätestens
sieben Werktage nach Rechnungserhalt auf dem in der Rechnung angegebenen Konto
gut geschrieben sein. In Fällen des Punktes 7.4. (Sicherheitsleistung,
Vorauszahlung) dieser AGB kann „HAPPYnet&Technix“ eine kürzere Frist
festlegen oder die sofortige Bezahlung der Rechnung verlangen.
Sollte sich der Kunde bereit
erklären, Online-Rechnungen zu erhalten, hat er keinerlei Anspruch auf
gesonderte Zusendung einer Rechnung. Sollte der Kunde seine Rechnung online
erhalten, ohne mit „HAPPYnet&Technix“ die Zusendung der Rechnungen gegen
Kostenersatz vereinbart zu haben, sind die Zahlungen mit dem Verrechnungstermin
fällig.
Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach
Vertragsabschluss bzw. Lieferung und laufende verbrauchsunabhängige Kosten
quartalsmäßig (bezogen auf das Vertragsjahr) im vorhinein verrechnet werden.
Erfolgt eine Zahlung nicht mittels Originalbeleg und ohne Angabe der richtigen
Verrechnungsnummer oder Rufnummer, so tritt die schuldbefreiende Wirkung der
Zahlung erst mit der Zuordnung zur richtigen Verrechnungsnummer ein und ist vom
Kunden ein Bearbeitungsentgelt zu bezahlen.
4.4. Zahlungsverzug, Verzugszinsen
Im Falle des Zahlungsverzuges kann
„HAPPYnet&Technix“ sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen
Geschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit
Verzugszinsen in der Höhe von 12% zumindest jedoch 3% über dem Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank, ab Verzugseintritt zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer verrechnen, sofern „HAPPYnet&Technix“ nicht darüber
hinausgehende Kosten nachweist. In jedem Fall ist „HAPPYnet&Technix“
berechtigt, vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und
Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen, soweit diese zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Eingeräumte Rabatte oder
Boni sind mit dem termingerechten Eingang der vollständigen Zahlung bedingt.
Die Geltendmachung weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt
„HAPPYnet&Technix“ vorbehalten.
4.5. Einwendungen gegen die Rechnung
Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen
sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben,
andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. „HAPPYnet&Technix“ wird
Verbraucher auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden
Rechtsfolgen hinweisen.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten
Einwendungen nach Ablauf der oben genannten Fristen bleiben unberührt.
Werden Entgeltforderungen ohne Ausstellung einer Rechnung
bezahlt, so sind vom Kunden Einwendungen binnen einem Monat nach Bezahlung der
Forderung schriftlich bei „HAPPYnet&Technix“ zu erheben, andernfalls die
Forderung als anerkannt gilt. „HAPPYnet&Technix“ hat aufgrund
fristgerechter Einwendungen alle der Ermittlung der bestrittenen
Entgeltforderung zu Grunde gelegten Faktoren zu überprüfen und anhand des
Ergebnisses die Richtigkeit der bestrittenen Entgeltforderung zu bestätigen
oder die Rechnung entsprechend zu ändern.
„HAPPYnet&Technix“ ist berechtigt, zunächst ein
standardisierte Überprüfungsverfahren durchzuführen.
Sollten sich nach einer Prüfung durch „HAPPYnet&Technix“
die Einwendungen des Kunden aus Sicht der „HAPPYnet&Technix“ als
unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat ab Zugang der Stellungnahme
der „HAPPYnet&Technix“ bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung
von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk-
und Telekom-Regulierungs GmbH) einzuleiten und binnen eines weiteren Monats
nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu
beschreiten.
Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen
drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme der „HAPPYnet&Technix“, bei
sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den
Rechtsweg zu beschreiten. “HAPPYnet&Technix“ wird Verbraucher auf alle in
diesem Pkt. 4.6 genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung
eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
4.6. Streitbeilegung
Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte
können Kunden Streit- oder Beschwerdefälle (betreffend die Qualität des
Dienstes, Zahlungsstreitigkeiten, die nicht befriedigend gelöst worden sind,
oder eine behauptete Verletzung des TKG 2003) der Regulierungsbehörde vorlegen.
„HAPPYnet&Technix“ ist verpflichtet, an einem solchen
Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen
Auskünfte zu erteilen sowie erforderliche Unterlagen vorzulegen. Die
Regulierungsbehörde hat eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den
Parteien ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen.
4.7. Fälligkeit des
Rechnungsbetrages bei Einwendungen
Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des
Rechnungsbetrages. Wird jedoch die zuständige Regulierungsbehörde (Rundfunk-
und Telekom-Regulierungs GmbH) zur Streitschlichtung angerufen, wird dadurch
die Fälligkeit der strittigen Entgelte bis zur Streitbeilegung hinausgeschoben.
Ein Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei unbestrittenen
Rechnungsbeträge entspricht, ist aber auch diesfalls sofort fällig.
4.8. Entgeltpauschalierung bei
Entgeltstreitigkeiten
Falls ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil
des Kunden ausgewirkt haben könnte, und sich das richtige Entgelt nicht
ermitteln lässt, hat der Kunde ein Entgelt wie folgt zu entrichten:
Als Grundlage für die Neuberechnung
der Entgelte des entsprechenden Verrechnungszeitraumes werden in nachstehender
Reihenfolge herangezogen:
a) die Verbindungsentgelte des gleichen Verrechnungszeitraumes des
Vorjahres
b) der Durchschnitt der Verbindungsentgelte der drei vorhergehenden
Verrechnungszeiträume
c) der Durchschnitt der Verbindungsentgelte der drei nachfolgenden
Verrechnungszeiträume.
Stehen im Fall der lit. b oder c
weniger als drei Verrechnungszeiträume zur Verfügung, so ist der Durchschnitt
der Verbindungsentgelte der vorhandenen Verrechnungszeiträume heranzuziehen.
Ist auch dies nicht möglich, so ist ein angemessener Ausgleich zu treffen.
4.9. Aufrechnung
Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber der
„HAPPYnet&Technix“ und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter,
aber von „HAPPYnet&Technix“ nicht anerkannter Forderungen des Kunden, ist
ausgeschlossen.
In Abänderung dieses Punktes gilt für Verbrauchergeschäfte:
Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber „HAPPYnet&Technix“ ist
nur möglich, sofern entweder die „HAPPYnet&Technix“ zahlungsunfähig ist,
oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen,
oder die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt, oder von
„HAPPYnet&Technix“ anerkannt worden
ist.
Ist eine Gutschrift nicht möglich,
so werden Guthaben nicht in bar ausbezahlt, sondern nur auf ein vom Kunden
bekannt zu gebendes Konto überwiesen.
4.10. Ausschluss des
Zurückbehaltungsrechtes für Kunden
Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach §
1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern,
sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.
Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
4.11. Entgeltnachweis
Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) enthält folgende
Angaben: Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer,
Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelte für monatlich fix wiederkehrende
Leistungen, für variable Leistungen, für einmalig fixe Leistungen, Gesamtpreis
exkl. Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuer, Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer,
sowie allenfalls gewährte Rabatte. Bei Einzelentgeltnachweisen sind die Angaben
entsprechend den Bestimmungen der Einzelentgeltverordnung (sofern eine solche
erlassen wurde, diesfalls abrufbar auf www.rtr.at) enthalten.
Der Kunde hat – über einen allfälligen Einzelentgeltnachweis
hinaus – nur dann Anspruch auf Auflistung seiner Zugangsdaten, Logfiles,
Proxyauswertungen etc (sofern technisch möglich und rechtlich zulässig), wenn
eine gesonderte (und bei Unternehmern schriftliche) Vereinbarung über die
Speicherung und Zurverfügungstellung derartiger Daten getroffen wurde.
5.1. Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2
Jahre, in allen anderen Fällen 6 Monate. Diese Frist verlängert sich bei
Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten
Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines
gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin der
„HAPPYnet&Technix“ den Mangel angezeigt hat.
Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen
von „HAPPYnet&Technix“ entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
behoben. Preisminderung oder Wandlung ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel
innerhalb von 2 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Dieser
Pkt. 5.2 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b
ABGB ist ausgeschlossen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus
nicht von „HAPPYnet&Technix“ bewirkter Anordnung und Montage (dies gilt
nicht, sofern die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte vereinbart war und
fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und fachmännisch erfolgten
Ersatzvornahmen durch den Kunden oder Dritte, weil “HAPPYnet&Technix“ trotz
Anzeige des Mangels ihrer Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist
nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse
und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von der
„HAPPYnet&Technix“ angegebenen Leistung, unrichtige Behandlung und
Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei
Mängeln, die auf vom Kunde bestelltes Material zurückzuführen sind.
“HAPPYnet&Technix“ haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische
Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die
Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen
Verschleiß unterliegen, außer ein Mangel war bereits bei Übergabe vorhanden.
5.4. Mängelrüge
Außer bei Verbrauchern ist die Voraussetzung jeglicher
Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlichen
detaillierten und konkretisierten Mängelrüge nach Erkennbarkeit des Mangels.
6. Haftung der
“HAPPYnet&Technix“; Haftungsausschluss und Beschränkungen;
Verpflichtungen des Kunden
6.1. Haftungsausschluss
„HAPPYnet&Technix“ betreibt die
angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt,
Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. „HAPPYnet&Technix“ haftet für Schäden
außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm
Vorsatz- oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz
von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen,
Zinsverlusten, entgangener Gewinn, verloren gegangene Daten und von Schäden aus
Ansprüchen Dritter gegen den Kunden (außer bei Personenschäden) sind - soweit
zwingendes Recht dem nicht entgegensteht - ausgeschlossen und ist die
Ersatzpflicht von „HAPPYnet&Technix“ - soweit zwingendes Recht dem nicht
entgegen steht - für jedes schadenverursachende Ereignis gegenüber dem
einzelnen Geschädigten mit Euro 3.700,00, gegenüber der Gesamtheit der
Geschädigten mit Euro 40.000,00 beschränkt. Übersteigt der Gesamtschaden die
Höchstgrenze, so verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten
anteilsmäßig.
Abweichend davon gilt für Verbraucher:
Die Haftung der „HAPPYnet&Technix“ für leichte
Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, wird ausgeschlossen
Außer bei Verbrauchen ist die Voraussetzung jeglicher
Ansprüche gegen die „HAPPYnet&Technix“ die unverzügliche und schriftliche
detaillierte und konkretisierte Anzeige des Schadens nach Erkennbarkeit des
Schadenseintritts.
„HAPPYnet&Technix“ übernimmt
keine Haftung für Schäden, die durch eine erforderliche, aber nicht erteilte
fernmeldebehördliche Bewilligung oder andere behördliche Genehmigungen oder
durch erforderliche, aber nicht erteilte privatrechtliche Genehmigungen oder
Zustimmung Dritter entstehen.
Bei Nichteinhaltung allfälliger
Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen
Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen, soweit durch
diese Nichteinhaltung der Mangel entstanden ist.
„HAPPYnet&Technix“ haftet, außer
bei grobem Verschulden nicht für Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit u.s.w.
übermittelter oder abgefragter Daten und für Daten, die über
„HAPPYnet&Technix“ erreichbar sind. „HAPPYnet&Technix“ betreibt die
angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt,
Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. „HAPPYnet&Technix“ übernimmt jedoch
keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass
die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass
gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
Für Entgeltforderungen aus
Kommunikationsdienstleistungen, die durch die Inanspruchnahme von Leistungen
durch Dritte entstanden sind, haftet der Kunde, soweit er dies innerhalb seiner
Einflusssphäre zu vertreten hat.
Der Kunde hat den überlassenen
Anschluss ausschließlich bestimmungsgemäß zu benutzen und jede missbräuchliche
Verwendung zu unterlassen. Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass von
dem ihm überlassenen Anschluss aus keine bedrohenden oder belästigenden Anrufe
oder Datenübertragungen erfolgen.
6.2. Haftungsausschluss der „HAPPYnet&Technix“
hinsichtlich der Verfügbarkeit der Dienste; Unzustellbarkeit von E-Mails
„HAPPYnet&Technix“ betreibt die angebotenen Dienste
unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und
Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese
Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen
immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen
Gegebenheiten erhalten bleiben.
Insbesondere kann aus technischen Gründen nicht
gewährleistet werden, dass E-Mails auch ankommen oder diesbezügliche
Fehlermeldungen verschickt werden. Insbesondere auf Grund von (von
„HAPPYnet&Technix“ oder vom Kunden eingerichteten) Spam-Filtern,
Virenfiltern etc kann die Zustellung von E-Mails verhindert werden.
“HAPPYnet&Technix“ übernimmt hierfür keinerlei Haftung, außer
“HAPPYnet&Technix“ hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Die
sonstigen Haftungsausschlüsse bzw Beschränkungen bleiben unberührt.
“HAPPYnet&Technix“ behält sich vorübergehende
Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor, sofern sie dem Kunden
zumutbar sind, insb weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind und
auf Gründen beruhen, die vom Willen der „HAPPYnet&Technix“ unabhängig sind.
Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen
anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu
Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der
Internetdienstleistungen kommen. „HAPPYnet&Technix“ haftet für derartige
Ausfälle nicht, sofern sie nicht von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig
verschuldet wurden.
Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder
unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung
aus wichtigem Grund unberührt. “HAPPYnet&Technix“ übernimmt keine wie immer
geartete Haftung für Inhalte, die über das Internet transportiert werden,
werden sollen oder zugänglich sind. Es wird keine Haftung für Datenverluste
übernommen; bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Datenverlust von
„HAPPYnet&Technix“ nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Festgehalten wird, dass Pkt. 6.2 allfällige
Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern unberührt lässt.
6.3. Haftungsausschluss der
„HAPPYnet&Technix“ hinsichtlich übertragener Daten; Schäden durch Viren,
Hacker etc
Weiters haftet “HAPPYnet&Technix“ nicht für vom Kunden
abgefragte Daten aus dem Internet oder für von ihr erhaltene E-Mails (und zwar
auch nicht für enthaltene Viren) sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter,
und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesen über einen Link
von der Homepage der „HAPPYnet&Technix“ oder über eine Information durch
die „HAPPYnet&Technix“ erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die
Nutzung des Internet mit Unsicherheiten verbunden ist (z.B. Viren, trojanische
Pferde, Angriffe von Hackern, Einbrüche in WLAN-Systeme etc.).
„HAPPYnet&Technix“ übernimmt dafür keine Haftung; bei Verbrauchern gilt
dies nur, wenn die “HAPPYnet&Technix“ nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig gehandelt hat. Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen,
gehen zu Lasten des Kunden.
„HAPPYnet&Technix“ haftet nicht für Schäden, die der
Kunde auf Grund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile,
insbesondere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder durch
widmungswidrige Verwendung verursacht hat.
6.4.1. Schutz des Internetzugangs
Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu
halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der
Passwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen.
Der Kunde haftet für alle Entgeltforderungen aus
Kommunikationsdienstleistungen sowie sonstige Ansprüche aus
Kommunikationsdienstleistungen, die aus der Nutzung seines Anschlusses bzw.
seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern die missbräuchliche
Nutzung nicht von „HAPPYnet&Technix“ zu vertreten ist. Weitergehende
Schadenersatzansprüche und allfällige sonstige Ansprüche der
“HAPPYnet&Technix“ bleiben unberührt.
6.4.2.
Beeinträchtigung Dritter; Spam und Spamschutz
Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in
keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, bzw. für
die „HAPPYnet&Technix“ oder andere Rechner sicherheits- oder
betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere Spamming
(aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur
Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung
anderer Internet-Teilnehmer.
Der Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und
ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Entstehen für
die „HAPPYnet&Technix“ oder für Dritte Schwierigkeiten auf Grund unsicherer
technischer Einrichtungen des Kunden (z.B. offener Mailrelais), ist der Kunde
zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet; weiters ist die
„HAPPYnet&Technix“ zur sofortigen Sperre des Kunden bzw. zum Ergreifen
sonstiger geeigneter Maßnahmen berechtigt (z.B. Sperre einzelner Ports).
„HAPPYnet&Technix“ wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel
anzuwenden. „HAPPYnet&Technix“ wird den Kunden über die getroffene Maßnahme
und deren Grund unverzüglich informieren.
6.4.3. Pflicht des
Kunden zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu
beachten und gegenüber der „HAPPYnet&Technix“ die alleinige Verantwortung
für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen.
Der Kunde verpflichtet sich, die „HAPPYnet&Technix“ vollständig schad- und
klaglos zu halten, falls letztere wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten
Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird.
Wird die „HAPPYnet&Technix“ in Anspruch genommen, so steht ihr allein die
Entscheidung zu, wie sie reagiert (Streiteinlassung, Vergleich etc); der Kunde
kann diesfalls - außer im Fall groben Verschuldens der „HAPPYnet&Technix“ –
nicht den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben.
Verboten ist insbesondere jede Nachrichtenübermittlung,
welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet
oder welche gegen österreichische oder internationale Rechtsnormen verstößt und
jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer.
Ausdrücklich hingewiesen wird auf
die Vorschriften des Pornografiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz
vom 8.5.1945 StGBl. idgF und die einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften,
wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte
gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist.
Ebenso verpflichtet sich der Kunde,
die Bestimmungen des Jugendschutzes einzuhalten. Der Kunde nimmt weiters die
Bestimmungen des TKG 2003 idgF und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber
von Endgeräten zur Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der
Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen
fernmelderechtlichen Normen sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass
„HAPPYnet&Technix“ keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport
trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich
„HAPPYnet&Technix“ anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung
aussetzen würde. Wird „HAPPYnet&Technix“ Spamming durch Kunden anderer
Provider bekannt, so kann er berechtigt und zum Schutz der eigenen Kunden
verpflichtet sein, den Datentransfer zu Kunden anderer Provider vorübergehend
zur Gänze zu unterbinden.
Der Kunde verpflichtet sich weiters,
bei sonstigem Schadenersatz, „HAPPYnet&Technix“ unverzüglich und
vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der
vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch
genommen wird bzw. er auf sonstige Weise Gesetzesverstöße bemerkt. Insbesondere
ist der Kunde zur Einhaltung von Lizenzbestimmungen bei der Nutzung fremder
Software, sowie zur Geheimhaltung von Passwörtern samt Haftung bei
Nichteinhaltung verpflichtet.
Der Kunde ist verantwortlich für
sämtliche Aktivitäten, die von seinem Anschluss ausgehen und wird
„HAPPYnet&Technix“ für sämtliche entstehenden Schäden schad- und klaglos
halten, dies insbesondere im Hinblick auf zu zahlende Strafen welcher Art auch
immer und die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung.
Überlässt „HAPPYnet&Technix“ dem
Kunden zur dauernden Inanspruchnahme einer Leistung eine benötigte Hardware -
so bleibt diese Eigentum von „HAPPYnet&Technix“ und ist nach Ablauf der
Gültigkeit oder anlässlich der Beendigung des Vertrages oder der Vereinbarung
über die zusätzliche Leistung „HAPPYnet&Technix“ auf Verlangen
zurückzugeben. Die Kosten dafür trägt der Kunde. Der Kunde hat die Hardware vor
schädlichen Einflüssen oder unsachgemäßer Behandlung zu schützen. Er hat sie
sorgfältig aufzubewahren. Im Falle einer fernmündlichen Verlust- oder
Diebstahlsanzeige ist diese nachträglich schriftlich beizubringen.
Mangels ausdrücklicher anders
lautender Vereinbarung ist für die Einholung einer - allenfalls -
erforderlichen fernmeldebehördlichen Bewilligung oder einer anderen
behördlichen Genehmigung der Kunde verantwortlich. Das gleiche gilt auch für
die Einholung für - allenfalls - erforderliche privatrechtliche Genehmigungen
oder Zustimmung Dritter. Diesbezüglich haftet der Kunde „HAPPYnet&Technix“
gegenüber für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben.
Der Kunde ist verpflichtet, „HAPPYnet&Technix“ von
jeglicher Störung oder Unterbrechung von Telekommunikationsdiensten
unverzüglich zu informieren, um „HAPPYnet&Technix“ die Problembehebung zu
ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt.
Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt „HAPPYnet&Technix“
für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung
resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden unnötigerweise beauftragten
Fremdfirma), keine Haftung.
„HAPPYnet&Technix“ wird mit der
Behebung von Störungen am Anschluss innerhalb der in der für die
gegenständliche Leistung in maßgeblichen Leistungsbeschreibungen genannten
Regelentstörungszeit ohne schuldhafte Verzögerung beginnen. Entstörungen zu
besonderen Bedingungen führt „HAPPYnet&Technix“ jeweils nach Vereinbarung
und gegen gesondertes Entgelt durch.
Wird „HAPPYnet&Technix“ zu einer
Störungsbehebung gerufen und wird festgestellt, dass entweder keine Störung
vorliegt oder die Störung nicht von „HAPPYnet&Technix“ zu vertreten ist,
hat der Kunde „HAPPYnet&Technix“ den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Wird „HAPPYnet&Technix“ zur
Störungsbehebung aufgefordert und ist die Störungsursache vom Kunden zu
vertreten, so sind „HAPPYnet&Technix“ von ihr erbrachte Leistungen sowie
ihr erwachsene Aufwendungen vom Kunden zu bezahlen.
Vom Kunden zu vertretende
Verzögerungen bei der Durchführung der Entstörung bewirken kein Freiwerden von
der Pflicht des Kunden zur Bezahlung der monatlichen Entgelte.
6.5. Besondere Bestimmungen für
Firewalls
Bei Firewalls/VPN, die von „HAPPYnet&Technix“ aufgestellt,
betrieben und/oder überprüft wurden, geht die „HAPPYnet&Technix“
prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der
Technik vor. „HAPPYnet&Technix“ weist allerdings darauf hin, dass absolute
Sicherheit durch Firewall-Systeme nicht gewährleistet werden kann. Es wird
daher die Haftung der “HAPPYnet&Technix“ aus dem Titel der Gewährleistung
oder des Schadenersatzes für allfällige Nachteile ausgeschlossen, die dadurch
entstehen, dass installierte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion
gesetzt werden. „HAPPYnet&Technix“ weist darauf hin, dass eine Haftung für
Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter
ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der
Software oder Konfiguration ohne Einverständnis der “HAPPYnet&Technix“.
Die Haftung der „HAPPYnet&Technix“ für Nachteile, die
dadurch entstehen, dass beim Kunden installierte, betriebene oder überprüfte
Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt wird, ist ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften gilt: Die Haftung
der „HAPPYnet&Technix“ für Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit ist
ausgeschlossen.
6.6.
Haftungsausschluss der „HAPPYnet&Technix“
bei Verletzungen des Kunden durch Dritte
Stehen dem Kunden schadenersatzrechtliche Ansprüche zu, weil
er durch von „HAPPYnet&Technix“ für
andere Kunden der „HAPPYnet&Technix“ gespeicherte Informationen in
seinen Rechten verletzt wurde, haftet die „HAPPYnet&Technix“
(unbeschadet aller sonstigen Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse)
jedenfalls dann nicht, wenn sie keine tatsächliche Kenntnis von der
Rechtsverletzung hat oder der Hinweis auf die Rechtsverletzung nicht im
Sinne des ISPA Code of Conduct – Allgemeine Regeln
zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers, abrufbar auf www.ispa.at, qualifiziert ist.
7.1. Vertragsdauer und
Kündigungsfrist
Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über
den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf
unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen. Im
letzteren Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um
die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche
Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt
werden. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der
Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung) ausdrücklich und
rechtzeitig hingewiesen. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht
getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge unter Einhaltung
einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich kündbar.
Verbrauchern steht bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen
Zeitraum von über ein Jahr abgeschlossen worden sind, jedenfalls ein
gesetzliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum
Ablauf des ersten Jahres zu.
Die Mindestvertragsdauer für „HAPPYnet&Technix“ Business-Produkte
beträgt 12 Monate, sofern keine andere Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Der
Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, falls dieser nicht 3
Monate vor Vertragsende schriftlich (durch Unternehmer eingeschrieben) per
Brief gekündigt wurde. Verbraucher werden rechtzeitig und schriftlich von den
Rechtsfolgen einer nicht rechtzeitigen Kündigung von „HAPPYnet&Technix“
informiert.
Bei Jahreszahlung beträgt die Mindestvertragsdauer 12
Monate, sofern keine andere Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag
verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, falls dieser nicht 3 Monate
vor Vertragsende schriftlich (durch Unternehmer eingeschrieben) per Brief
gekündigt wurde. Verbraucher werden rechtzeitig und schriftlich von den Rechtsfolgen
einer nicht rechtzeitigen Kündigung von „HAPPYnet&Technix“ informiert.
Vor Ablauf der Mindestvertragsdauer ist das Wirksamwerden
einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Die Mindestvertragsdauer beginnt
mit Ablauf des Tages, an dem die Leistung betriebsfähig bereitgestellt wurde,
frühestens jedoch mit Abschluss einer die Mindestvertragsdauer vorsehenden
Vereinbarung.
Eine Änderung der Mindestvertragsdauer kann mit
„HAPPYnet&Technix“ schriftlich vereinbart werden, jedoch muss der Kunde im
Falle einer Kündigung dies nachweisen.
Der Kunde kann von einem im
Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen
Vertragserklärung (z.B. Bestellung per Post oder Fax über Bestellformular oder
Anmeldung über das Internet) binnen 7 Werktagen zurücktreten. Der Samstag zählt
nicht als Werktag. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung der
bestellten Ware bzw. im Fall der Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag
des Vertragsschlusses. Die Rücktrittserklärung ist rechtzeitig, wenn sie
innerhalb der Frist abgesendet wurde. Kein Rücktrittsrecht besteht gemäß § 5f
KSchG in bestimmten Fällen, insbesondere bei Waren, die nach
Kundenspezifikationen angefertigt wurden sowie bei geöffneter Software. Sofern
bei Dienstleistungen der Beginn der Ausführung dem Kunden gegenüber binnen 7
Werktagen vereinbart wurde, besteht ebenfalls kein Rücktrittsrecht.
„HAPPYnet&Technix“ wird in der betreffenden Vereinbarung auf den Ausschluss
des Rücktrittsrechts hinweisen.
Tritt der Kunde nach den §§ 3 oder
5e KSchG vom Vertrag zurück, so hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen.
Zug um Zug gegen Rücksendung der gelieferten Ware hat „HAPPYnet&Technix“
die vom Kunden geleisteten Zahlungen zu erstatten sowie hat der Kunde
„HAPPYnet&Technix“ ein angemessenes Entgelt für die Benützung,
einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des
gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen.
7.2. Diensteunterbrechung und
Vertragsauflösung bei Zahlungsverzug
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist
wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch
“HAPPYnet&Technix“.
„HAPPYnet&Technix“ ist daher entsprechend den
Bestimmungen des § 70 TKG 2003 bei ganzem oder nur teilweisen Zahlungsverzug,
nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege, unter
Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Dienstunterbrechung
oder Vertragsauflösung nach ihrem Ermessen zur Dienstunterbrechung oder zur
Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung, berechtigt.
7.3.
Sonstige Gründe für Vertragsauflösung und Diensteunterbrechung; Sperre bzw
teilweise Sperre
Als wichtiger Grund für die Vertragsauflösung gelten neben
dem Zahlungsverzug die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Kunden oder
die Abweisung eines solchen mangels kostendeckenden Vermögens; die Beantragung
eines außergerichtlichen Ausgleichsversuches; die Anhängigkeit von zumindest
zwei Exekutionsverfahren von Gläubigern des Kunden; die Einleitung eines
Liquidationsverfahrens oder der Verdacht des Missbrauchs des
Kommunikationsdienstes; beim Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften,
behördlichen Auflagen oder vertragliche Bestimmungen; der Kunde gegen eine
sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB verstößt; weiters
auch, wenn der Kunde Einzelplatzaccounts mehrfach nutzt oder nutzen lässt; wenn
er einen überproportionalen Datentransfer verursacht; wenn er gegen die
"Netiquette" und die allgemein akzeptierten Standards der
Netzbenutzung verstößt; bei Spamming oder bei Nutzung unsicherer technischer
Einrichtungen iSv Pkt. 6.4.2. ;der Kunde bei Vertragsabschluss unrichtige
Angaben macht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis
„HAPPYnet&Technix“ vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte; wenn die
Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung
aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer
angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird; wenn Bedenken hinsichtlich der
Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser trotz Aufforderung von
„HAPPYnet&Technix“ weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung oder
Weiterführung der Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt; die Höhe des
laufenden Verbindungsentgeltes das Kreditlimit des Kunden, welches sich
zunächst aus der durchschnittlichen Höhe der Verbindungsentgelte vergleichbarer
Kundengruppen des selben Tarifmodells und anschließend aus der
durchschnittlichen Höhe der bisherigen Verbindungsentgelte des Kunden
errechnet, um mehr als das Doppelte übersteigt; „HAPPYnet&Technix“
Tatsachen bekannt werden, die eine Ablehnung der Begründung des
Vertragsverhältnisses gemäß Punkt 1.6. dieser AGB gerechtfertigt hätten und die
noch von Bedeutung sind;
„HAPPYnet&Technix“ kann nach eigenem Ermessen nicht nur
mit Vertragsauflösung, sondern stattdessen auch mit Dienstunterbrechung
vorgehen. „HAPPYnet&Technix“ ist weiters bei Verdacht von Verstößen nicht
nur zur gänzlichen, sondern auch zur bloß teilweisen Sperre berechtigt.
Insbesondere kann „HAPPYnet&Technix“ bei
Rechtsverletzungen die auf gehosteten Websites
gespeicherte Information entfernen oder den Zugang zu ihr sperren. “HAPPYnet&Technix“ wird sich
bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. „HAPPYnet&Technix“ wird
den Kunden über die getroffenen Maßnahmen und über deren Grund unverzüglich
informieren. Das Recht auf außerordentlich
he Vertragsauflösung durch „HAPPYnet&Technix“ aus wichtigem Grund
bleibt jedenfalls unberührt.
Die Sperre ist am nächstfolgenden
Werktag, frühestens jedoch binnen 24 Stunden aufzuheben, sobald die Gründe für
ihre Durchführung entfallen und der Kunde die Kosten der Sperre unter
Wiedereinschaltung ersetzt hat. Eine vom Kunden zu vertretende Sperre entbindet
nicht von der Pflicht des Kunden zur Zahlung der monatlichen Entgelte.
7.3.1. Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Kunden
Die Eröffnung des Konkurses über das
Vermögen des Kunden beendet das Vertragsverhältnis. Der Masseverwalter kann
aber bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Konkurses das Vertragsverhältnis
fortführen. In diesem Fall hat er jedoch entweder unter Abgabe einer
persönlichen Haftungserklärung für alle Entgelte und Schadenersatzansprüche,
welche ab der Konkurseröffnung anfallen, oder unter Erbringung einer
angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung binnen sechs Werktagen,
wobei der Samtstag, der Karfreitag sowie der 24. und 31. Dezember nicht als
Werktage gelten, ab Konkurseröffnung einen diesbezüglichen schriftlichen Antrag
zu stellen. Ist kein Masseverwalter bestellt, so kann der Kunde unter
Erbringung einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung binnen
gleicher Frist schriftlich die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses
beantragen.
7.3.2.Tod des Kunden
Der oder die Rechtsnachfolger des
Kunden sind verpflichtet den Tod des Kunden unverzüglich „HAPPYnet&Technix“
anzuzeigen. Sollte nicht binnen zwei Wochen nachdem „HAPPYnet&Technix“ vom
Tod des Kunden in Kenntnis gesetzt wurde, ein Dritter den Eintritt in das
Vertragsverhältnis beantragen, endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod des
Kunden. Für Entgelte, welche ab dem Tod des Kunden bis zur Kenntnis des Todes
durch „HAPPYnet&Technix“ angefallen sind, haften unbeschadet anderer
Bestimmungen Nachlass und Erben.
7.4.
Entgeltanspruch und Schadenersatz bei vorzeitiger Auflösung bzw Sperre
Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der
Dienstunterbrechung bzw Dienstabschaltung, die aus einem Grund, welcher der
Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch der
„HAPPYnet&Technix“ auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene
Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen unberührt.
Im Falle von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen des
Kunden ist „HAPPYnet&Technix“ berechtigt,
offene Verbindlichkeiten mit diesen Entgelten gegenzuverrechnen.
Eine vom Kunden zu vertretende Sperre der
Leistungserbringung wird mit EUR 30,-- vergebührt; darüber hinausgehende
Schadenersatzansprüche der „HAPPYnet&Technix“ bleiben vorbehalten.
Die durch Dienstunterbrechung bzw. –abschaltung bzw. Sperre
einerseits sowie durch eine allfällige Entsperrung andererseits entstehenden,
vom Kunden zu vertretende Kosten, gehen zu Lasten des Kunden.
Überhaupt kann stets, wenn die fristgerechte Zahlung von
Entgeltforderungen der „HAPPYnet&Technix“ gefährdet erscheint, die weitere
Leistungserbringung von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder
Vorauszahlung abhängig gemacht werden; dies ist insbesondere auch dann der
Fall, wenn gegen den Kunden bereits wegen Zahlungsverzug mit Sperre des
Anschlusses vorgegangen werden musste, sowie in allen Fällen, die die
„HAPPYnet&Technix“ zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung gem. Pkt. 7.2.
und 7.3. berechtigen würden.
Die Voraussetzungen sind
insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde einen außergerichtlichen Ausgleich
beantragt oder über das Vermögen des Kunden ein Ausgleichs-, Konkurs- oder
Vorverfahren oder eine Gesamtexekution eröffnet oder bewilligt wird oder die
Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens
abgewiesen wird;
Die Sicherheitsleistung kann durch
Bankgarantie eines innerhalb der Europäischen Union zugelassenen
Kreditinstitutes oder durch Barerlag erfolgen.
Für den Kunden ist das
Vertragsverhältnis kündbar, wenn der in den Leistungsbestimmungen enthaltene
Leistungsumfang in einem wesentlichen Punkt trotz Aufforderung über einen
Zeitraum von mindestens zwei Wochen von „HAPPYnet&Technix“ nicht
eingehalten wird. Das außerordentliche Kündigungsrecht ist ausgeschlossen,
falls dieser Mangel auf eine Unterversorgung des Standortes des Anschlusses
zurückzuführen ist und der Kunde diesen Mangel bei Vertragsabschluss kannte
oder kennen musste oder die Kündigung nach Behebung des Mangels erfolgt.
7.5. Rücktritt vom Vertrag
Tritt der Kunde aus Gründen, die
nicht von „HAPPYnet&Technix“ zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so
gilt ein Schadenersatz in der Höhe des „HAPPYnet&Technix“ nachweisbar
entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des vereinbarten Nettoentgelts
als vereinbart. Das Recht auf Geltendmachung eines übersteigenden
Schadenersatzes durch „HAPPYnet&Technix“ bleibt unberührt. Bei
Unternehmergeschäften ist das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen.
7.6.
Vertragsbeendigung und Inhaltsdaten
Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei
Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, die
„HAPPYnet&Technix“ zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht
mehr verpflichtet ist. „HAPPYnet&Technix“ ist daher zum Löschen
gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der
rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor
Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen
Verantwortung des Kunden. Aus der Löschung kann der Kunde daher keinerlei
Ansprüche der „HAPPYnet&Technix“ gegenüber ableiten zumal § 101 (1) TKG die
Speicherung von Inhaltsdaten nur kurzfristig erlaubt, sofern dies aus
technischen Gründen erforderlich ist.
8.1. Kommunikationsgeheimnis und
Geheimhaltungspflicht
„HAPPYnet&Technix“ und ihre Mitarbeiter unterliegen dem
Kommunikationsgeheimnis gem § 93 TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen
des Datenschutzgesetzes, dies auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die
Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der User
werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen
Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose
Verbindungsversuche.
Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten
widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht
entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der
Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz der
„HAPPYnet&Technix“ ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst
zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen
dementsprechend weitergegeben werden.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass
„HAPPYnet&Technix“ nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den
Kunden bestimmte Inhaltsdaten (zB Mailboxnachrichten) auf unbegrenzt bestimmte
Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Kunden solche Daten
innerhalb von 1 Monat nicht ab, so kann „HAPPYnet&Technix“ keine Gewähr für
die weitere Abrufbarkeit übernehmen. Der Kunden hat daher stets für den
regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen.
8.2. Information gem § 96 Abs 3 TKG
2003 betreffend der verarbeiteten Daten, Stammdaten
Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des
Telekommunikationsgesetzes 2003 verpflichten sich die Vertragspartner,
Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag
vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Solche
Zwecke sind: Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages
mit dem Kunden, Verrechnung der Entgelte, Erstellung von
Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von Auskünften an Notrufträger gem § 98 TKG
2003. Soweit die „HAPPYnet&Technix“ gemäß TKG in der jeweils geltenden
Fassung zur Weitergabe verpflichtet ist, wird die „HAPPYnet&Technix“ dieser
gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.
„HAPPYnet&Technix“ wird aufgrund § 92 Abs 3 Z 3 und § 97
(1) TKG 2003 ermächtigt, folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden und
Teilnehmers zu ermitteln und verarbeiten:
Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse,
Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige
Kontaktinformation, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des
Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur
Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses.
Stammdaten werden gem § 97 Abs 2 TKG von
„HAPPYnet&Technix“ spätestens nach der Beendigung der vertraglichen
Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um
Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder
sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.
8.3. Verkehrsdaten
„HAPPYnet&Technix“ wird Zugangsdaten und andere
personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die
Verrechnung von Entgelten oder aus technischen Gründen sowie zur Überprüfung
der Funktionsfähigkeiten von Diensten und Einrichtungen erforderlich sind,
insbesondere Source- und Destination-IP sowie sämtliche andere Logfiles
aufgrund ihrer gesetzlichen Verpflichtung gem. § 99 (2) TKG 2003 bis zum Ablauf
jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten
werden kann oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann bzw
solange dies aus den genannten technischen Gründen bzw zur Überprüfung der
Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Im Streitfall wird “HAPPYnet&Technix“
diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird
„HAPPYnet&Technix“ die Daten nicht löschen. Ansonsten wird
„HAPPYnet&Technix“ Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung
unverzüglich löschen oder anonymisieren.
Eine Auswertung eines Teilnehmeranschlusses über die Zwecke
der Verrechnung hinaus nach den von diesem Anschluss aus angerufenen
Teilnehmernummern wird “HAPPYnet&Technix“ außer in den gesetzlich besonders
geregelten Fällen nicht vornehmen.
8.4. Inhaltsdaten
Inhaltsdaten werden von „HAPPYnet&Technix“ nicht
gespeichert. Sofern aus technischen Gründen eine kurzfristige Speicherung nötig
ist, wird „HAPPYnet&Technix“ die
gespeicherten Daten nach Wegfall dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die
Speicherung von Inhalten Dienstemerkmal, wird “HAPPYnet&Technix“ die Daten
unmittelbar nach Erbringung des Dienstes löschen.
8.5. Datenübermittlung bei Kreditkartenzahlung
Weiters erteilt der Kunde seine Zustimmung dazu, dass im
Falle der von ihm gewünschten Zahlung durch Kreditkarte sämtliche
Abrechnungsdaten in der zur Abrechnung notwendigen Form an das jeweilige
Kreditkarteninstitut übermittelt werden dürfen.
8.6. Aufnahme in das
Teilnehmerverzeichnis
Gemäß § 103 TKG 2003 kann „HAPPYnet&Technix“ ein
öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen
Grad, Adresse, e-mail-Adresse und Internet-Adresse sowie auf Wunsch des
Teilnehmers mit der Berufsbezeichnung erstellen. „HAPPYnet&Technix“ ist zur
Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses nicht verpflichtet. Auf
ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz
oder teilweise zu unterbleiben. Die genannten Daten werden nur für Zwecke der
Benützung des öffentlichen Telefondienstes verwendet und ausgewertet. Eine
Einteilung von Teilnehmern nach Kategorien zur Erstellung und Herausgabe von
Teilnehmerverzeichnissen ist gem § 103 Abs 1 TKG 2003 zulässig, ansonsten wird
„HAPPYnet&Technix“ keine elektronischen Profile der Kunden erstellen.
8.7. Verwendung von Daten für
Vermarktungszwecke, Einverständnis zum Erhalt von E-Mail-Werbung
Der Kunde erteilt seine jederzeit widerrufliche Zustimmung
dazu, dass Verkehrsdaten zum Zwecke der Vermarktung von
Telekommunikationsdiensten der “HAPPYnet&Technix“, insbesondere zur
Weiterentwicklung, Bedarfsanalyse, Planung des Netzausbaues und der
Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten von Telekommunikationsdiensten
der „HAPPYnet&Technix“ verwendet werden dürfen, sowie zur Bereitstellung
von Dienste mit Zusatznutzen verwendet werden dürfen.
Der Kunde erklärt sich einverstanden, von
„HAPPYnet&Technix“ Werbung und Informationen betreffend Produkte und
Services der „HAPPYnet&Technix“ sowie Geschäftspartnern der
„HAPPYnet&Technix“ in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Dabei
bleiben die Daten des Kunden einschließlich seines Namens und seiner
E-Mail-Adresse ausschließlich bei “HAPPYnet&Technix“. Der Kunde kann diese
Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. „HAPPYnet&Technix“ wird dem
Kunden in jeder Werbe-E-Mail die Möglichkeit einräumen, den Empfang weiterer
Nachrichten abzulehnen.
8.8. Überwachung des
Fernmeldeverkehrs
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass „HAPPYnet&Technix“
gem § 94 TKG 2003 verpflichtet sein kann, an der Überwachung des
Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung teilzunehmen.
Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass „HAPPYnet&Technix“ gem § 106 TKG
2003 zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der
Rufnummernunterdrückung verpflichtet werden kann. Handlungen der
„HAPPYnet&Technix“ aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine Ansprüche
des Kunden aus.
Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des
E-Commerce-Gesetz (ECG) zur Kenntnis, wonach „HAPPYnet&Technix“ unter
bestimmten Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte
betreffend den Kunden zu erteilen. „HAPPYnet&Technix“ wird bestrebt sein,
die von der ISPA (Verein Internet Service Providers Austria) entwickelten
„Allgemeinen Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service
Providers“, abrufbar unter www.ispa.at zu beachten und ihnen zu entsprechen.
„HAPPYnet&Technix“ wird alle technisch möglichen und
zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen.
Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei
„HAPPYnet&Technix“ gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen
bzw diese weiter zu verwenden, so haftet „HAPPYnet&Technix“ dem Kunden
gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Für Verbrauchergeschäfte gilt: die Haftung der
„HAPPYnet&Technix“ ist ausgeschlossen, wenn diese oder eine Person, für
welche „HAPPYnet&Technix“ einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht
fahrlässig verschuldet hat.
Ist zur Inanspruchnahme einer
Leistung ein spezieller Code - etwa eine persönliche Identifikationsnummer
(z.B. Pincode) oder ein Kennwort - notwendig, so ist der Kunde verpflichtet,
diese Daten geheim zu halten und insbesondere nicht auf einer gleichfalls von
„HAPPYnet&Technix“ überlassenen Karte zu vermerken oder gemeinsam mit
dieser aufzubewahren. Besteht der Verdacht einer Kenntnis des Codes durch
unberechtigte Dritte, so hat der Kunde den Code unverzüglich zu ändern oder -
falls dies nur durch „HAPPYnet&Technix“ vorgenommen werden kann -
„HAPPYnet&Technix“ unverzüglich mit der Änderung des Codes zu beauftragen.
Werden Leistungen von
„HAPPYnet&Technix“ durch unberechtigte Dritte unter Verwendung von Benutzerdaten
in Anspruch genommen, so haftet der Kunde für alle dadurch angefallenen
Entgelte aus Kommunikationsdienstleistungen bis zum Eintreffen der Meldung des
Auftrages zur Änderung des Passwortes bei „HAPPYnet&Technix“.
Ist zur Inanspruchnahme einer Leistung
ein speziell kodiertes Endgerät notwendig, so gelten hinsichtlich der
Verwahrung des Endgerätes diese Bestimmungen sinngemäß. Im Falle eines
fernmündlichen Verlustes oder Diebstahls des Endgerätes hat der Kunde bei
„HAPPYnet&Technix“ unter Angabe der Rufnummer des Anschlusses unverzüglich
die Sperre des Anschlusses zu beantragen.
10.1. Leistungsumfang
Bei individuell von „HAPPYnet&Technix“ erstellter
Software ist der Leistungsumfang durch eine
von beiden Vertragsparteien gegengezeichnete Leistungsbeschreibung
(Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten
Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an
den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze bei “HAPPYnet&Technix“, sofern nicht
ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
10.2. Rechte an gelieferter Software
Bei der Lieferung von Software räumt “HAPPYnet&Technix“,
sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, dem Kunden ein nicht
übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein, wobei
der Kunde die für die Software jeweils geltenden Lizenzbedingungen, auch wenn
es sich um Software von Dritten handelt, akzeptiert. Bei Verstößen wird der
Kunde „HAPPYnet&Technix“ schad- und klaglos stellen. Der Kunde hat im
Rahmen seiner Möglichkeit jedenfalls an einer allfälligen Schadensvermeidung
mitzuwirken.
Bei Verwendung lizenzierter Software Dritter ist der Kunde
verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die Lizenzbestimmungen einzusehen
und genauest einzuhalten. Für vom Kunden abgerufene Software, die als
"Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert ist und
die von „HAPPYnet&Technix“ nicht erstellt wurde, wird keinerlei Gewähr
übernommen. Der Kunde hat die für solche Software vom Autor angegebenen
Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede
Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu
unterlassen. Die Nutzung der Dienstleistungen von „HAPPYnet&Technix“ durch
Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von
„HAPPYnet&Technix“. Jedenfalls hält der Kunde die „HAPPYnet&Technix“
von Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen zur Gänze schad- und
klaglos.
10. 3. Gewährleistung
„HAPPYnet&Technix“ übernimmt keine Gewähr dafür, dass
die gelieferte Software allen Anforderungen des Kunden entspricht, es sei denn,
dies wäre ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben worden; dass die gelieferte
Software mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet sofern die
bereitgestellten technischen Voraussetzungen dies zulassen; weiters, dass die
Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen (sofern nicht ein Mangel im Sinn
des Gewährleistungsrechts vorliegt) oder, dass alle Softwarefehler behoben
werden können. Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf
reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion
beschränkt. Allfällige Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern werden dadurch
nicht berührt.
Ansonsten gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Pkt. 5.
10.4. Rücktritt bei Softwaremängeln
Werden von „HAPPYnet&Technix“ gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so
berechtigen allfällige Mängel der Software den Kunden nicht, auch hinsichtlich
des Vertrages, welcher der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt,
zurückzutreten. Dasselbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen.
Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder Software nicht zum
Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über die Erbringung von
Internetdienstleistungen. All dies gilt nicht, falls unteilbare Leistungen iSv
§ 918 Abs 2 ABGB vorliegen.
11.1. Vermittlung
und Verwaltung der Domain; Vertragsbeziehungen
„HAPPYnet&Technix“ vermittelt und reserviert die
beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte
Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .at, .co.at und
.or.at-Adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstige
Adressen (.com, . net., .org, .info, .biz etc.) von der jeweils zuständigen
Registrierungsstelle. „HAPPYnet&Technix“ fungiert hinsichtlich der von
nic.at verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle
(sofern nicht anders vereinbart); das Vertragsverhältnis für die Errichtung und
Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Kunden und der
Registrierungsstelle direkt. Die Registrierungsgebühr, die der
Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die „HAPPYnet&Technix“
dem Kunden verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart). Bei nicht
von der nic.at verwalteten Domains erfolgt die Verrechnung zwischen dem Kunden
und der „HAPPYnet&Technix“ direkt, “HAPPYnet&Technix“ verrechnet dem
Kunden diesfalls das Entgelt für die Anmeldung, die benutzten technischen
Einrichtungen sowie eine Verwaltungsgebühr und die Jahresgebühr.
„HAPPYnet&Technix“ übernimmt
keine Haftung für die Verfügbarkeit einer Domain;
„HAPPYnet&Technix“ erwirbt oder
vergibt daher keine Rechte an der Domain-Bezeichnung. „HAPPYnet&Technix“
treffen auch keinerlei Verpflichtungen hinsichtlich der Domain, insbesondere
ist „HAPPYnet&Technix“ nicht zur Prüfung auf rechtliche Zulässigkeit der
Domain-Bezeichnung verpflichtet. Was die Einrichtung und Führung der Domain
betrifft, besteht ein Vertragsverhältnis lediglich zwischen dem Domaininhaber
und der Registrierungsstelle. Ausdrücklich festgehalten wird, dass
„HAPPYnet&Technix“ insbesondere keinerlei Haftung dafür übernimmt, dass die
Domain zu einem bestimmten Zeitpunkt registriert ist bzw. sein wird.
Das Abrechnungsdatum wird durch die
Verwaltungsübernahme von „HAPPYnet&Technix“ gegenüber der jeweils
zuständigen Registrierungsstelle bestimmt. Bereits an eine Registrierungsstelle
geleistete Gebühren werden im Falle einer Ummeldung, Andersmeldung oder
dergleichen nicht von „HAPPYnet&Technix“ rückvergütet und verzichtet der
Kunde diesbezüglich auf jegliche Ersatzansprüche gegenüber
„HAPPYnet&Technix“. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle
zufließt, ist in den Beträgen, die „HAPPYnet&Technix“ dem Domaininhaber
verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart). Domains, welche nicht
von „HAPPYnet&Technix“ verwaltet werden, müssen direkt bei der jeweiligen
Registrierungsstelle bezahlt werden. „HAPPYnet&Technix“ verrechnet dem
Domaininhaber diesfalls das Entgelt für die Anmeldung, die benutzten
technischen Einrichtungen sowie eine Verwaltungsgebühr. Als Rechnungsadresse
fungiert die Anschrift des Domaininhabers sofern nicht anders vereinbart. Die
Verrechnung an Dritte wird nur nach schriftlicher Vereinbarung mit
„HAPPYnet&Technix“ über die jeweilige Domain gestattet. Der Domaininhaber
verpflichtet sich „HAPPYnet&Technix“ über sämtliche sich im
Vertragsverhältnis zwischen ihm und der jeweiligen Registrierungsstelle
ergebenden Änderungen/Neuerungen (wie etwa neue Zustelladresse, Namensänderung,
Weitergabe der Domain, etc.) unverzüglich per Brief oder Fax zu unterrichten.
Für allfällige aus Verletzung dieser Verpflichtung ergebende Mehraufwendungen
(z.B. Bearbeitungsgebühr für die Umstellung und Rückverrechnung) wird der
Domaininhaber „HAPPYnet&Technix“ vollkommen schad- und klaglos halten.
Festgehalten wird, dass „HAPPYnet&Technix“ bei
Nichtbezahlung der Verwaltungsgebühr zur Sperrung bzw. Verweigerung beantragter
Änderungen berechtigt ist.
11.2. Ende des Vertrags mit der
Registrierungsstelle
Der Domaininhaber nimmt zur
Kenntnis, dass der Vertrag des Domaininhabers mit der Registrierungsstelle erst
endet, wenn der Vertrag mit „HAPPYnet&Technix“ aufgelöst wird. Der
Domaininhaber hat den Vertrag mit der Registrierungsstelle daher nicht eigens
bei der Registrierungsstelle zu kündigen, wenn er den Vertrag mit
„HAPPYnet&Technix“ aufgelöst hat, vielmehr wird diesfalls die Registrierungsstelle
von der Kündigung durch „HAPPYnet&Technix“ in Kenntnis gesetzt.
11.3. Geltung der AGB der
Registrierungsstelle
Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen
Vertragsbedingungen der nic.at (abrufbar unter www.nic.at) bzw der ansonsten
jeweils zuständigen Registrierungsstelle; diese werden dem Kunden der
„HAPPYnet&Technix“ auf Wunsch zugesandt.
11.4. Rechtliche Zulässigkeit der
Domain
„HAPPYnet&Technix“ ist nicht zur Prüfung der
Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht,
verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu
beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen
und wird die „HAPPYnet&Technix“ diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos
halten.
11.5. Sonstige Bestimmungen für Domains
„HAPPYnet&Technix“ ist nicht
verpflichtet die Registrierung von Domains auf Kunden-DNS-Servern zu
vermitteln, sondern liegt eine diesbezügliche Entscheidung im freien Ermessen
von „HAPPYnet&Technix“. Weiters behält sich „HAPPYnet&Technix“ vor,
Bestellungen auf fremde DNS-Server nur mit schriftlicher Vereinbarung zwischen
dem Antragsteller und „HAPPYnet&Technix“ zu tätigen. Im Falle unrichtiger,
ungültiger oder rechtswidriger Angaben des Kunden ist „HAPPYnet&Technix“
zur Verweigerung von Domainbestellungen berechtigt.
Bei Nichteinhaltung der
handelsüblichen Wartezeiten, die durch fehlende oder nicht zugesandte Daten
(Vollmachten) an „HAPPYnet&Technix“ auftreten, behält sich
„HAPPYnet&Technix“ vor, vom Vertrag zurückzutreten. Die dadurch
entstandenen Kosten werden dem Kunden verrechnet. Eine erneute Wiederaufnahme
des Vertrages ist wie eine Neubestellung zu behandeln.
„HAPPYnet&Technix“ übernimmt
keinerlei Haftung für die von der jeweiligen Domainverwaltungsstelle gegenüber
dem Domaininhaber übernommenen Vertragspflichten.
12.1. Vertragsverhältnis mit der
Telekom Austria
Der Kunde stimmt zu, dass
hinsichtlich ADSL- Zugangsleistung ein Vertragsverhältnis auf
Basis
der jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TELEKOM AUSTRIA
(einschließlich der jeweils geltenden Leistungsbeschreibungen und
Entgeltbestimmungen) "Online- ADSL" (bzw
bei SDSL: "Online-SDSL") – mit Ausnahme der
Bestimmungen über eine Kündigung durch den Kunden – mit Telekom Austria AG begründet wird und erklärt hiermit, diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und
Entgeltbestimmungen der Telekom Austria zur Kenntnis
genommen zu haben und damit einverstanden zu sein. Die Dokumente der Telekom Austria sind unter www.telekom.at
abrufbar bzw werden auf Wunsch von „HAPPYnet&Technix“ zugesandt.
Hinsichtlich der Kundenerklärungen zum „Providerwechsel“,
„Datenübermittlung“, „Beendigung des Endkundenvertragsverhältnisses“ ist die
„HAPPYnet&Technix“ Erklärungsempfänger für die Telekom Austria.
Der Kunde erteilt seine Zustimmung zur Übermittlung jener
personenbezogenen Daten durch die „HAPPYnet&Technix“ an die Telekom Austria
und durch die Telekom Austria an die “HAPPYnet&Technix“, die für die
Erbringung, Verrechnung oder Beendigung der Leistungen notwendig sind.
12.2. Produkt-, Modem- oder
Providerwechsel
Der durch einen allfälligen späteren Produkt-, Modem- oder
Providerwechsel des Kunden entstehende Einmalaufwand bei der Telekom Austria
wird dem Endkunden von dieser mit einer der auf den Produkt-, Modem- oder
Providerwechsel folgenden Rechnung gesondert in Rechnung gestellt.
Durch einen Providerwechsel ist eine Vertragsanpassung auch
des Vertragsverhältnisses zur Telekom Austria nötig. Dafür ist an die Telekom
Austria für deren Aufwand ein Entgelt zu verrichten.
12.3. Regelung für den Fall der
Beendigung des Vertrages über den Teilnehmeranschluss bei der TA
Bei
Beendigung des Vertrages zwischen dem Kunden und der TA betreffend den
Teilnehmeranschluss, aus welchem Grund auch immer, erbringt
“HAPPYnet&Technix“ den xDSL-Dienst gegenüber dem Kunden nicht mehr. Der
Kunde ist dennoch jedenfalls verpflichtet, “HAPPYnet&Technix“ alle Entgelte
bis zu jenem Zeitpunkt zu ersetzen, zu dem der Vertrag mit
“HAPPYnet&Technix“ erstmals gekündigt hätte werden können. Weitergehende
Schadenersatzansprüche sowie sonstige Ansprüche der “HAPPYnet&Technix“ bleiben
unberührt.
12.4. Sperre seitens der Telekom
Austria
Wird aufgrund einer von der Telekom Austria veranlassten
Sperre die xDSL-Zugangsleitung eingestellt, ist „HAPPYnet&Technix“
berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Internetzugangsleistungen für die
Dauer der Sperre einzustellen. Macht „HAPPYnet&Technix“ von diesem Recht
keinen Gebrauch, gebührt ihr ungeachtet der faktischen Unmöglichkeit des
Zugangs dennoch das vereinbarte Entgelt bis zu jenem Zeitpunkt zu ersetzen, zu
dem der Vertrag mit „HAPPYnet&Technix“ erstmals gekündigt hätte werden
können. Weitergehende Schadenersatzansprüche sowie sonstige Ansprüche der
„HAPPYnet&Technix“ bleiben unberührt.
13.1. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet.
Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Bereitstellung der
erforderlichen Informationen sowie gegebenenfalls der Hardware, auf der
allfällige Installationen durchgeführt werden sollen.
Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich
anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt
sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen
der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner
gegebenenfalls erforderliche Testdaten sowie alle Texte und sonstige Inhalte
(zB. Logos), die eingesetzt werden sollen, zur Verfügung.
Sofern „HAPPYnet&Technix“ dem Kunden Entwürfe,
Programmtestversionen, eine fertige Fassung oder ähnliches vorlegt, werden
diese vom Kunden gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind
zu diesem Zeitpunkt anzumelden - dies, außer bei Verbrauchern, bei sonstigem
Verlust aller Ansprüche gegen
„HAPPYnet&Technix“.
13.2. Haftung für vom Kunden
bereitgestellte Elemente
Vom Kunden beigestellte Elemente wie Logos, Texte, Elemente
des Corporate Designs etc. bleiben im Eigentum des Kunden;
„HAPPYnet&Technix“ erwirbt keinerlei Rechte daran. Der Kunde sichert zu, über
alle erforderlichen Rechte zu verfügen, und hat die „HAPPYnet&Technix“ von
allen Folgen allenfalls erfolgter Rechtsverletzungen (zB. Eingriff in das
Urheberrecht Dritter) hinsichtlich von vom Kunden beigestellter Elemente
vollständig schad- und klaglos zu halten.
13.3. Keine Prüfungspflicht der
“HAPPYnet&Technix“
„HAPPYnet&Technix“ ist nicht verpflichtet, beigestellte
Elemente, insbesondere auch Inhalte des Kunden, auf ihre Übereinstimmung mit
Rechtsvorschriften zu prüfen, kann jedoch die Verbreitung dieser Inhalte bei
Verdacht von Verletzungen verweigern.
13.4. Rechtseinräumung durch „HAPPYnet&Technix“
„HAPPYnet&Technix“ räumt dem Kunden, sofern nicht
ausdrücklich und, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, schriftlich - anders
vereinbart, mit Zahlung des vereinbarten Entgelts das exklusive und
unbefristete Recht ein, das von „HAPPYnet&Technix“ entwickelte Konzept
und/oder Design und/oder die vertragsgegenständlichen Softwareapplikationen
ausschließlich im Rahmen des Internet für eigene Zwecke zu nutzen. Jede andere,
auch nur teilweise Nutzung, etwa im Bereich anderer elektronischer Medien oder
für Printprodukte, bedarf besonderer und (außer bei Verbrauchern) schriftlicher
Vereinbarung. Dasselbe gilt für die, auch nur teilweise, Einräumung von Befugnissen
an Dritte
14. Besondere
Bestimmungen für die Erbringung des Sprachtelefoniedienstes
„HAPPYnet&Technix“ erbringt
nationale und internationale Telekommunikationsdienstleistungen, welche über
„HAPPYnet&Technix“ oder deren Lieferant in Österreich bereitgestellt
werden. „HAPPYnet&Technix“ steht es frei, sich für die Erbringung der
vertraglichen Leistung Dritter zu bedienen. Die Qualität der von
„HAPPYnet&Technix“ oder deren Lieferanten angebotenen Sprachtelefondienste
entspricht ETSI und ITU-Standards.
14.1. Bestandteile des Kundenvertrages im Bereich
Sprachtelefonie:
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in der jeweiligen Fassung,
das jeweilige Anmeldeformular,
die jeweils bei der RTR hinterlegten
Preise,
die jeweilige schriftliche
Serviceinformation,
das schriftliche Angebot,
die allfälligen zusätzlichen
besonderen Bestimmungen für einzelne Produkte oder Dienste, soweit diese dem
Kunden schriftlich oder online bekannt gegeben wurden oder bei der RTR
hinterlegt sind.
Bei IP basierende Teilnehmeranschlüssen
richtet sich die Qualität und Verfügbarkeit je nach Qualität und Verfügbarkeit
des Internetzugangsproduktes. Für Voice over IP Sprachtelefonie ist die jeweils
von „HAPPYnet&Technix“ AT bekannt gegebene Mindestbandbreite erforderlich.
Gegenüber Unternehmen gilt: Rechte
und Pflichten von „HAPPYnet&Technix“ aus diesem Vertrag können voll
inhaltlich ohne Zustimmung des Kunden an Dritte mit für den Übergeber
schuldbefreiender Wirkung übertragen werden. Der Übergeber wird durch geeignete
Maßnahmen auf die Vertragsübernahme hinweisen. Die Übernahme der Rechte und
Pflichten von „HAPPYnet&Technix“ entfaltet die Rechtswirkung der §§ 1409
ABGB und 25 HGB. Festgehalten wird, dass die abgeschlossenen Verträge im Übrigen
von der Übernahme des Vertrages unberührt bleiben.
Davon abweichend gilt für
Verbrauchergeschäfte: „HAPPYnet&Technix“ ist auf eigenes Risiko ermächtigt,
andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem
Vertragsverhältnis zu beauftragen.
Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen
Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt
nicht für Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des
UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen. Die Anwendung des
UN-Kaufrechtes ist somit ausgeschlossen.
Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen
Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz der „HAPPYnet&Technix“
sachlich zuständigen Gerichtes als vereinbart (Wien). Dies gilt nicht für
Verbrauchergeschäfte.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Auftrages
oder sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform (dem
Schriftformerfordernis wird auch durch unterschriebenes Telefax Rechnung
getragen); mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese Bestimmung gilt nicht
gegenüber Verbrauchern.
Alle Mitteilungen und Erklärungen des Kunden, welche dieses
Vertragsverhältnis betreffen, haben schriftlich zu erfolgen.
Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung,
unter der er in den Betriebsunterlagen von „HAPPYnet&Technix“ geführt wird,
sowie jede Änderung seiner Anschrift (Sitzverlegung), der Zahlstelle, den
Verlust seiner Geschäftsfähigkeit und jede Änderung seiner Rechtsform, seiner
Firmenbuchnummer und seiner Bank- und Kreditkartenverbindung sofort, spätestens
jedoch innerhalb eines Monats ab Änderung „HAPPYnet&Technix schriftlich
mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem
Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse
gesandt wurden. Wünscht der Kunde im Fall von Namensänderungen, die nicht
rechtzeitig bekannt gegeben wurden, die Ausstellung einer neuen Rechnung, wird
“HAPPYnet&Technix“ diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen; dies hindert
jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung.
Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an
die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail Adresse gesendet wurden; bei
Verbrauchern gilt sie erst dann als zugegangen (§ 12 ECG), wenn sie vom
Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann.
Sofern der Kunde zustimmt können -
auch rechtlich bedeutsame - Erklärungen von „HAPPYnet&Technix“ dem Kunden
mittels elektronischer Medien übermittelt werden.
Überschriften in diesen Geschäftsbedingungen dienen
lediglich der Übersichtlichkeit und haben keine normative Bedeutung, begrenzen
oder erweitern nicht den Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen und
dienen nicht der Interpretation.
15.7. Salvatorische Klausel
Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt
die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die
Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt - außer gegenüber Konsumenten - eine
wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck
wirtschaftlich am nächsten kommt.
15.8.
Einheitliche europäische Notrufnummer
Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer
112 wird hingewiesen.
Vormals
gültige Fassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier:
http://www.technix.at/index.php?menu=0&submenu=13